Im Überblick: Das Existenzminimum
- Als Existenzminimum werden jene Mittel beschrieben, die zur Befriedigung der elementarsten Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Wohnung nötig sind.
- Das soziokulturelle Existenzminimum findet auch sozialrechtlich Beachtung, denn die deutsche Grundsicherung basiert auf diesem Konzept.
- Eine alleinstehende Person ohne Kinder erhält zur Sicherung ihres Existenzminimums momentan 424 Euro (Stand: 2019) zuzüglich Miete und Heizkosten.
- Darauf basiert auch der Grundfreibetrag, welcher das steuerliche Existenzminimum darstellt.

Leben am Existenzminimum: Was heißt das?
In diesem Ratgeber:
Als Existenzminimum werden per Definition die Mittel bezeichnet, die mindestens nötig sind, um die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen. In der Regel sind unter diesen Bedürfnissen vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung zu verstehen.
Darüber hinaus erachtet ein soziokulturelles Existenzminimum auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben als ein Grundbedürfnis. Daneben existieren jedoch auch in anderen Bereichen noch Existenzminima, etwa im Steuer-, Schuld- und Sozialrecht.
Zudem ist immer zu beachten, dass das Existenzminimum kultur- und gesellschaftsabhängig ist. Während im globalen Vergleich ein reiches europäisches Land ein entsprechend hohes Existenzminimum annimmt, gehen ärmere Staaten von weniger umfangreichen Minima aus.
Existenzminimum im Sozialrecht: Wie hoch ist das Existenzminimum für eine Person?

Sozialrechtlich gesehen hat das deutsche Existenzminimum eine Höhe von 424 Euro für eine alleinstehende Person (Stand: 2019). Normalerweise wird in diesem Zusammenhang jedoch vom sogenannten Regelbedarf gesprochen. Das Existenzminimum einer Familie mit 2 Kindern liegt entsprechend höher. Das Existenzminimum für Rentner orientiert sich ebenfalls an den sozialrechtlichen Berechnungen zur Grundsicherung.
In den untenstehenden Beträgen sind Aufwendungen für Miete und Heizung noch nicht inkludiert. Diese werden ggf. gesondert in angemessener Höhe gezahlt. Unter Umständen kann auch ein Bedarf für Bildung und Teilhabe bzw. ein Mehr- oder Sonderbedarf beantragt werden.
Existenzminimum: Tabelle nach dem SGB
Folgende Regelbedarfe gelten seit Januar 2019 nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt:
Bedarfsgruppe | Höhe des Regelbedarfs* |
---|---|
Alleinstehende und alleinerziehende Personen | 424 € |
Erwachsene Partner in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, oder oder in einer dem ähnlichen Gemeinschaft, jeweils | 382 € |
Kinder im Alter bis 5 Jahre | 245 € |
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren | 302 € |
Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren | 322 € |
* Stand: 2019; zzgl. Miete und Heizung; ggf. zzgl. Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie für einen Mehrbedarf. |

Berechnung beim Existenzminimum
Um das Existenzminimum zu berechnen, ermittelt der Staat regelmäßig die Ausgaben des nach ihrem Nettoeinkommen ärmsten Fünftels der Bevölkerung. Die Sozialhilfeempfänger bleiben dabei unberücksichtigt und es wird ein gewisser Abschlag vorgenommen.
Immer wieder werden jedoch auch Stimmen laut, die die Existenzminimumberechnung heftig kritisieren, denn wenn von den Aufwendungen für Lebensbedarf, die das ärmste Bevölkerungsfünftel aufbringen muss, Abschläge vorgenommen würden, werde damit das eigentliche Existenzminimum in Deutschland pro Monat eigentlich unterschritten.
Existenzminimum im Schuldrecht: Was bleibt dem Schuldner?
Ein schuldrechtliches Existenzminimum ergibt sich aus § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Darin sind die Beträge festgelegt, die dem Schuldner nach einer Zwangsvollstreckung wie einer Lohnpfändung noch verbleiben müssen. Seit 2017 liegt dieser Betrag bei 1.133,80 Euro. In anderen Ländern wie der Schweiz kann auch ein individuelles (betreibungsrechtliches) Existenzminimum durch den Betreibungsbeamten festgelegt werden.
Allerdings kann das Existenzminimum erhöht werden. Unterhalt, der zu zahlen ist, spielt dabei die wichtigste Rolle. Das können beispielsweise Leistungen sein, die einem minderjährigen Kind oder einem Ehepartner zustehen. Welche Beträge bei welchem Einkommen noch gepfändet werden können, kann in der Pfändungstabelle nachgeschlagen werden. Alle zwei Jahre findet eine Anpassung statt, die nächste im Juli 2019.
Existenzminimum im Steuerrecht: Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Ein steuerfreies Existenzminimum existiert auch im Steuerrecht. Der sogenannte Grundfreibetrag liegt für das Jahr
- 2018 bei 9.000 Euro,
- 2019 bei 9.168 Euro und
- 2020 bei 9.408 Euro.
Für Ehepaare und Kinder gelten gesonderte Grundfreibeträge. Dieser Betrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums monatlich bzw. jährlich notwendig ist, nicht durch steuerliche Abzüge verringert wird. Die Anrechnung erfolgt automatisch bei zu versteuerndem Einkommen.
Wie hoch ein steuerliches Existenzminimum im betreffenden Jahr ausfällt, orientiert sich maßgeblich an den sozialrechtlichen Bedarfen. Somit geht die Berechnung des steuerlichen Existenzminimums wiederum auf die Ausgaben des ärmsten Fünftels der Bevölkerung für ihren Lebensunterhalt zurück.
Was ist der Existenzminimumbericht?

Der Existenzminimumbericht wird alle zwei Jahre durch die Bundesregierung vorgelegt. Darin werden Aussagen über die momentanen und zu erwartenden Lebenshaltungskosten getroffen. In ihm wird außerdem festgelegt, wie hoch der Grundfreibetrag der nächsten Jahre ausfallen wird.
Durch die konstante Evaluation der Aufwendungen, die nötig sind, um das Existenzminimum zu sichern, versucht die Bundesregierung, dass der Grundfreibetrag der kommenden Jahre diesem Zweck auch gerecht wird.
Nicht zuletzt wird die Besteuerung der für die Existenz im Minimum notwenigen Mittel als unethisch und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Außerdem würde eine Besteuerung nur erreichen, dass Geringverdiener häufiger ihr Einkommen mit staatlichen Leistungen aufstocken müssten – und solche Maßnahmen ad absurdum führen.