Im Überblick: Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
- Ein Vollstreckungsbescheid ist die vollstreckbare Ausfertigung des Mahnbescheids.
- Erst nach einem gerichtlichen Mahnverfahren ist die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids möglich.
- Solche Bescheide können bis zu 30 Jahre gültig und vollstreckbar sein.
- Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragen.
Was bedeutet ein Vollstreckungsbescheid für Schuldner?
In diesem Ratgeber:
Wird einem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) zugestellt, steht die Zwangsvollstreckung kurz bevor. In der Regel liegt ein solcher Bescheid nicht überraschend in der Post. Im Vorfeld sollten bereits Mahnungen beim Schuldner eingetroffen sein, es fand ein gerichtliches Verfahren statt und aus diesem ging ein Mahnbescheid hervor.
Doch was heißt es konkret, einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten? Er folgt auf den gerichtlichen Mahnbescheid und kann durch den Gläubiger zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids ohne Widerspruch beantragt werden. Die titulierte Forderung kann jetzt vollstreckt werden. Für den Schuldner ist es also „fünf vor zwölf“. Reagiert er jetzt nicht umgehend, ist die Zwangsvollstreckung kaum noch abzuwehren.
Vor dem Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid: Titel beantragen
Einen Vollstreckungsbescheid ohne Mahnbescheid zu erhalten, ist in aller Regel unmöglich. Das gerichtliche Mahnverfahren ist also für den Gläubiger die Grundvoraussetzung, um überhaupt die Zwangsvollstreckung betreiben zu können.
Einer Klage gehen jedoch zumeist andere Maßnahmen voraus. Viele Unternehmen geben das Forderungsmanagement an auf Inkasso spezialisierte Dienstleister ab, die fortan den Kontakt zum Schuldner halten. Dieser erhält also normalerweise eine Zahlungserinnerung und Mahnung, ehe der Gläubiger Klage erhebt.
Erfolgt dann das gerichtliche Mahnverfahren, wird der Schuldner hierüber selbstverständlich informiert. Bestreitet er die Richtigkeit der Forderung des Gläubigers nicht, erteilt das Gericht normalerweise den Mahnbescheid, wodurch die offene Forderung tituliert ist.
Der gerichtliche Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt und mit Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist kann der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Erst mit dieser Ausfertigung ist es ihm möglich, die eigentliche Zwangsvollstreckung in die Wege zu leiten.
Was passiert nach einem Vollstreckungsbescheid?
Die Vollstreckung ist in Deutschland nur durch befugte Personen durchzuführen. Daher muss der Gläubiger sich mit seinem Vollstreckungsbescheid an den Gerichtsvollzieher wenden. Das Beauftragen ist aktiv vorzunehmen – eine automatische Vollstreckung nach einem Bescheid erfolgt nicht.
Die Zustellung vom Vollstreckungsbescheid ist obligatorisch. Allerdings ist diese sowohl auf dem Postweg als auch persönlich durch den Gerichtsvollzieher möglich. In letzterem Fall kann der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsbescheid ggf. direkt vollstrecken.
Als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen bspw. infrage:
- Sachpfändung
- Kontopfändung
- Gehalts-/Lohnpfändung
- Einkommensabtretung
In der Regel muss der Schuldner also damit rechnen, in naher Zukunft Besuch durch den Gerichtsvollzieher zu bekommen.
Vermögensauskunft an Eides statt
Viele Gläubiger wollen sich jedoch zuerst versichern, ob eine Vollstreckung überhaupt sinnvoll ist und wenn ja, welche Form sich am besten eignet. Denn ansonsten könnte es sein, dass nicht nur die Forderung offen bleibt, sondern der Gläubiger auch auf den Kosten für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Vollstreckung an sich sitzen bleibt.
Daher ist der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers verpflichtet, gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abzugeben. Aus dieser geht hervor, ob mit dem Vollstreckungsbescheid eher eine Kontopfändung oder Sachpfändung, eine Gehaltsabtretung oder sonstige Maßnahme der Zwangsvollstreckung sinnvoll einzuleiten ist.
An dieser Stelle kann der Gläubiger auf die Vollstreckung verzichten, wenn er durch die eidesstattliche Versicherung erkennt, dass beim Schuldner keine Vermögenswerte zu holen sind. Dann musste er zwar für den Vollstreckungsbescheid die Kosten tragen, kann dies für die Vollstreckung jedoch verhindern – andernfalls würde er die Gerichtskosten/Gebühren für Vollstreckungsbescheid und Co. normalerweise dem Schuldner in Rechnung stellen und bei der Pfändung berücksichtigen.
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid
Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. In der Regel ist dies dann sinnvoll, wenn die Rechtmäßigkeit der Gläubigerforderung zweifelhaft ist. Die Frage der Rechtmäßigkeit wird dann normalerweise in einem Zivilprozess geklärt.
Allerdings ist es nicht sinnvoll, in so einem Fall bis zum Vollstreckungsbescheid zu warten. Ohne Mahnbescheid ist die Vollstreckung nur durch Behörden möglich, etwa auf Basis eines Steuerbescheids. Der Schuldner sollte also möglichst früh Einspruch erheben. Dazu ist meist die Hilfe eines Anwalts für Schulden sinnvoll.
Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids
Die Rechtskraft tritt beim Vollstreckungsbescheid in der Regel mit Ablauf der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist ein. Ist es nicht möglich, die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid zu bezahlen und die Rechtmäßigkeit des Mahnverfahrens steht außer Frage, ist eine Vollstreckung meist nur sehr schwer zu verhindern.
Hinzu kommt, dass der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar ist. Der Gläubiger muss also nicht unbedingt die Rechtskraft abwarten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Vollstreckung unzulässig war, erfolgt die Erstattung dem Schuldner gegenüber.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass der Vollstreckungsbescheid trotz Zahlung des Schuldners vollstreckt wird, der Betroffene Widerspruch einlegt und seine Vermögenswerte erst nach Prüfung des Vorgangs zurückerhält.
Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?
Auch wenn der Gläubiger auf die Vollstreckung verzichtet oder diese nichts eingebracht hat, ist der Vollstreckungstitel bis zu 30 Jahren vollstreckbar. Einem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid folgen also mitunter Jahrzehnte, in denen der Gläubiger immer wieder die Vollstreckung beantragen kann, bis die gesamte Forderungshöhe beglichen wurde.
Daher ist im Allgemeinen ein Vollstreckungsbescheid auch nach 10 Jahren noch vollstreckbar. Die Vollstreckbarkeit endet, wenn die Forderung im Vollstreckungsbescheid bezahlt wurde. Was nun unerlässlich ist: Bewahren Sie Quittungen, Kontoauszüge etc. als Beweis der Zahlung auf und lassen Sie sich den Vollstreckungsbescheid entwertet aushändigen!
Denn nach der Zahlung der vollständigen Forderungshöhe ist der Vollstreckungsbescheid nicht länger rechtskräftig. Eine Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid heraus wäre dementsprechend unzulässig.
Wege aus den Schulden: Professionelle Hilfe
Um den Vollstreckungsbescheid erst gar nicht zu erhalten oder sogar das gesamte gerichtliche Mahnverfahren zu verhindern, sollten Betroffene, die hohe Schulden haben, zahlungsunfähig sind oder allein nicht mehr aus der Schuldenfalle kommen, unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Das kann beispielsweise ein Insolvenzanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle sein. Letztere werden häufig von öffentlichen oder karitativen Trägern unterhalten und arbeiten dann meist kostenlos.
Durch die Erarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans können zwei Ziele verfolgt werden:
- die Befriedigung der Gläubiger sowie
- die Existenzsicherung des Schuldners.
In vielen Fällen kommt es dann nicht mehr zum Vollstreckungsbescheid bzw. zum Antrag des Gläubigers, seine Forderung zu titulieren, denn die Rückzahlung der Schulden ist gesichert, z. B. durch eine Ratenzahlung, und professionell betreut.